Wichtig! Neues Urheberrecht - Sicherung der Rechte an eigenen Veröffentlichungen Wednesday, 12. December 2007
Posted by lheller in Aktuelles, Aus der Bibliothek.trackback
Am 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137 l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen, d.h. durch die neue Regelung verlieren Sie die Möglichkeit, Ihre vor 1995 erschienenen Publikationen in fachlichen oder institutionellen Open Access Servern publizieren zu dürfen. Die Universitätsbibliothek erläutert, wie Sie Ihre Rechte wahren und die Online-Zugänglichkeit auch Ihrer älteren Publikationen sichern können.
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